Warum aber dulden wir, dass essentielle Infrastruktur wie ein Krankenhäuser, immer noch von Glaubensgemeinschaften betrieben werden?
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Heisst das: Wenn ich im kath. Paderborn keine Abtreibung vornehmen lassen kann, MUSS dass dann der Staat anbieten?
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In dem Bereich kenne ich mich nicht aus. Aber wenn z.B. nicht genügend Kindergartenplätze vorhanden sind, dann muss der Staat dafür sorgen.
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Die Frage ist vermutlich, ob es einen Rechtsanspruch gibt. Zunächst heißt es nur, dass der Staat zurücktritt, wenn es andere Anbieter gibt.
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Ich habe den Eindruck, dass es in Deutschland ganze Landstriche gibt, in denen medizinische Basis-Leistungen (Abtr.) nicht angeboten werden.
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Gleichzeitig wird das med. Personal gezwungen, Verträge mit moralischen Vorschriften zu akzeptieren, wenn es in best. Orten arbeiten will.
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Das eigentliche Problem ist, dass es Privilegien z.B. beim Arbeitsrecht gibt, die hinter gesellschaftliche Standards zurückfallen.
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Kath. Firmen sind Tendenz-Betriebe. Das finde ich OK, sofern der Glaube eine zentr. Dienstleistung ist. Bei KHäusern ist das nicht der Fall.
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Das heisst halt auch, dass sie dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen sollten—egal wer sie betreibt.
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Hier geht’s noch nicht mal um einen katholischen Betrieb, sondern um Mieter in einem Gebäude auf einem per Erbpacht genutzten Grundstück

Oct 27, 2017 · 11:30 AM UTC