Interessantes Urteil zu Schleichwerbung auf Facebook: ow.ly/sgPnG — Der Arbeitgeber haftet in jedem Fall.
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Replying to @janl
@janl Das flächendeckend durchzusetzen stelle ich mir nahezu unmöglich vor. Ein bisschen wie Öffnungszeiten.

Jan 5, 2014 · 11:45 AM UTC