Das würde ich bezweifeln... mailbox.org/de/post/intervie…
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Es ging um DSGVO-Konformität, und die ist definitiv gegeben, wenn ein DPA vorliegt und die Daten in der EU gehostet werden. Das Risiko eines Zugriffs durch US-Ermittlungsbehörden muss man separat bewerten und anderen Anforderungen (wie z.B. der Verfügbarkeit) gegenüberstellen.
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Die reine hosting location ist vollkommen unerheblich. Das reicht für sich genommen nicht sobald sie in der Einflußsphäre eines US Unternehmen stehen. Denn dann gilt nach IPR für das amerikanische Unternehmen und all seinen Besitzungen amerikanisches Recht.
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Übrigens bitte nicht missverstehen: Ich finde den Zugriff der US-Behörden auf Daten in der EU gruselig. Aber diese Diskussion gehört in die DSGVO selbst und in eine Debatte über Handelsabkommen zwischen EU und USA
Jan 11, 2021 · 3:56 PM UTC
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