Ich verstehe diesen Gesetzestext so, dass Filme nach 50 Jahren keinen Schutz gemäß Urheberrecht mehr genießen. Also offensichtlich falsch. Wer klärt mich auf? gesetze-im-internet.de/urhg/…

Dec 26, 2019 · 3:15 PM UTC

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Replying to @stilkov
Ist das nicht ein Leistungsschutzrecht dass das normale Urheberrecht ergänzt? Das bleibt ja auch noch bestehen. Ich lese das so dass sich das immer wieder verlängert so lange das Werk wieder neu veröffentlicht wird. Aber vielleicht auch falsch :)
Replying to @stilkov
Ist der letzte Satz (nach , wenn) nicht deutlich einschränkend, damit die 50 Jahre-Frist greift? So wie ich das verstehe muss der Urheber einfach eine neue Edition in diesem Zeitraum veröffentlichen…
Replying to @stilkov
Das gibt nur dem Hersteller (nicht dem Uhrheber) zusätzlich beschränkte Nutzungsrechte. Das Urheberrecht (liegt meist beim Regisseur) besteht bis 70 Jahre nach dessen Ableben. urheberrecht.de/film/
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