Liebes Internet, ich habe da eine Frage. Ich kann weder dem Steuerberater, noch dem Rechtsanwalt, noch einer Versicherung, noch einer unserer drei Banken, noch >90% unserer Lieferanten oder Kunden eine S/MIME- oder PGP-verschlüsselte Mail senden. Warum ist das eigentlich so?
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Weil die Artikel 32 DS-GVO nicht gelesen haben.
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Replying to @alvar_f @ewolff
»… treffen der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter geeignete technische und organisatorische Maßnahmen …« – inwiefern passt das hier? ein solches Verhältnis muss ja gar nicht vorliegen?

Mar 19, 2019 · 8:58 PM UTC

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Replying to @stilkov @ewolff
„Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ sind in Artikel Nr. 7 und 8 definiert: dsgvo-gesetz.de/art-4-dsgvo/ – Ansonsten sieht Art. 32 Abs. 1 lit a: „diese Maßnahmen schließen […] unter anderem Folgendes ein: die Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten;“
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Hieße das Deiner Lesung nach, dass all die genannten Parteien eindeutig gegen die DSGVO verstoßen? Bislang bin ich davon ausgegangen, dass das nur der Fall wäre, wenn ein entsprechendes Verhältnis zwischen ihnen und uns besteht. Mit dem RA oder der Bank haben wir so etwas nicht.