Hey fellow Konferenz Standbetreuer: Wie geht ihr nach #DSGVO mit dem Sammeln von Leads am Stand um?
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Wenn Du Dir nichts unterschreiben lässt, darfst Du nur, was offensichtlich ist, also z.B. die Visitenkarte benutzen, um die Person aus genau dem Grund zu kontaktieren, aus dem Du die Karte bekommen hast. Sicher darfst Du sie nicht für Newsletter o.ä. verwenden. /cc @frankfurtine
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Newsletter u.ä. ohne DOI geht eh nicht, ohne Frage. Wir haben Visitenkarten und Leadbögen bislang nach der Konf ins CRM gepackt um sie dann einmal anzuschreiben. Aber das wäre ja schon Datenspeicherung.
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Ich bin der Meinung, dass CRM für die genau eine Kontaktaufnahme gehen müsste, aber IANAL

May 28, 2018 · 12:05 PM UTC

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das ist das uns empfohle vorgehen, zusammen mit der bekanntgabe der datenschutzregelung im rahmen dieser ersten kontaktaufnahme. ich halte das finanzielle risiko fuer extrem ueberschaubar - 4% wird da niemals greifen. die visitenkarte als beweismittel fuer die kommenden jahre.
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bis wir dann in 2-3 jahren durch rechtsprechung klarheit haben;)