"Eine aktive Informationsbeschaffung vor Ort im Ausland wäre jedoch nicht zulässig gewesen. Insbesondere wäre der NDB nicht befugt gewesen, über Daniel Moser einen Maulwurf in einer ausländischen Behörde platzieren zu lassen."
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(S. 25) "Für die Spionageabwehr des NDB bedeutete dies, dass unter dem ZNDG keine Informationen über eine ausländische Steuerbehörde beschafft werden durften."
UND: Das wussten alle. Denn BR Maurer hatte das im SR öffentlich als Grund genannt, warum es ein neues Gesetz brauche.
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(S. 31) Am 19. März 2012 [...] erkundigte sich der Präsident der Delegation beim Direktor NDB [...]. Die Antwort des Direktors NDB lautete, seinem Mandat zufolge sei der Nachrichtendienst für Wirtschaftsspionage nicht zuständig.
KLAR IST: Seiler wusste, was er nicht durfte!
Mar 26, 2018 · 1:32 PM UTC
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