warum braucht es für so eine app überhaupt ein gesetz? es gibt sehr viele apps (auch von bundesstellen), die datenschutzrechtich bei weitem problematischer sind, oder sehr ich das falsch?
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A) bei Datenverarbeitung Bund braucht es gesetzl. Grundlagen (DSG Art. 17) - bei Tests einen gesetzlich verankerten Zweck (DSG Art. 17a). B) es geht bei Gesetz aber nicht nur um Datenschutz. Auch um reale Freiwilligkeit = Diskriminierungsschutz
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finden Sie es denn gut, dass die app nun erst im Juli kommen wird? Dezentral, freiwillig, die Schweiz ist führend in diesem Projekt, und nun das?
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CoronaApp: Teufelszeug? Oder Wundermittel? Ein paar einordnende Worte in einem Video. balthasar-glaettli.ch/2020/0…

May 8, 2020 · 6:45 PM UTC

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Ja, ich kenne das Video, ich habe es ja sogar kommentiert bei Facebook …
was ich nicht verstehe, warum man erst im Juni einen Entscheid über die App fällen kann und nicht jetzt?