A) bei Datenverarbeitung Bund braucht es gesetzl. Grundlagen (DSG Art. 17) - bei Tests einen gesetzlich verankerten Zweck (DSG Art. 17a).
B) es geht bei Gesetz aber nicht nur um Datenschutz. Auch um reale Freiwilligkeit = Diskriminierungsschutz
May 7, 2020 · 7:09 AM UTC
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