warum braucht es für so eine app überhaupt ein gesetz? es gibt sehr viele apps (auch von bundesstellen), die datenschutzrechtich bei weitem problematischer sind, oder sehr ich das falsch?
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A) bei Datenverarbeitung Bund braucht es gesetzl. Grundlagen (DSG Art. 17) - bei Tests einen gesetzlich verankerten Zweck (DSG Art. 17a). B) es geht bei Gesetz aber nicht nur um Datenschutz. Auch um reale Freiwilligkeit = Diskriminierungsschutz

May 7, 2020 · 7:09 AM UTC

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finden Sie es denn gut, dass die app nun erst im Juli kommen wird? Dezentral, freiwillig, die Schweiz ist führend in diesem Projekt, und nun das?
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CoronaApp: Teufelszeug? Oder Wundermittel? Ein paar einordnende Worte in einem Video. balthasar-glaettli.ch/2020/0…
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Die Behauptung, es gäbe keine gesetzlichen Grundlagen, halte ich weiterhin für falsch. Art. 17a DSG passt auch nicht zu Eurer Motion, denn in diesem Artikel geht es um ein fehlendes «Gesetz im formellen Sinn» und nicht um (angeblich) überhaupt fehlende gesetzliche Grundlagen.
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Ich schliesse aber aus den Reaktionen von Dir und anderen, dass Euch der #Fail mit der Motion erst zu spät klar wurde. Die Motion erwähnt denn auch keinen Pilotversuch. Aber gut, retten wir, was noch zu retten ist … Wie fast immer bei digitalen Themen im Parlament! 🤐
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Welche Personendaten würde der Bund vorliegend mit der App bearbeiten? Keine, oder?
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Beispiel:
Mit #CovidCode (covidcode.admin.ch/) können Ärzte bei #COVID19-positiven Personen den notwendigen Code für die künftige Proximity-Tracking-App erstellen: youtube.com/watch?v=aiQ_9LKs…
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