Genau! Keine Einschränkung der Grundrechte, die nicht wegen der Bekämpfung der Pandemie nötig ist.
#COVID19 Lockerungen ab 11. Mai sollten auch für die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum gelten. Demoverbote müssen in jedem Fall verhältnismässig sein. Wenn offensichlich keine Gefahr für Ausbreitung der Pandemie besteht, müssen Aktionen erlaubt sein.
amnesty.ch/de/laender/europa…
May 5, 2020 · 4:10 PM UTC
4
3
27




