Was leider oft nicht gesagt wird: Die Büros haben am 15.3. bereits den Parlamentsdiensten zugleich mit dem Entscheid zum Sessionsabbruch auch den Auftrag gegeben, rasch wieder Tagungsfähigkeit zu organisieren. Weil schon damals zu erwarten war, dass es zu einer a.o. Session kommt
#Corona Guter Beitrag @tagesanzeiger zu Vollmachten. Was sagt es über Kapital-Demokratie aus, dass Baustellen offen bleiben, das Parlament aber geschlossen ist? Jene sind heikler als dieses. @GrueneCH @spschweiz @cedricwermuth @bglaettli @Kasparsurber 1v2 tagesanzeiger.ch/schweiz/sta…
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2/ Berichte und ernsthafte Diskussionen über Demokratie in der ausserordentlichen Lage finde ich wichtig. Mir fehlt in vielen aber ein Aspekt: Was ist mit den Grundrechten in der ausserordentlichen Lage? Das Parlament hat noch viel weitreichendere Kompetenzen für Notverordnungen
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3/ als der Bundesrat. Dessen Notverordnungen sind 6 Monate befristet. Solche des Parlaments dürften 3 Jahre in Kraft bleiben. Natürlich ist klar: Auch solche Notverordnungen dürfen nicht einfach die verfassungsmässigen Grundrechte ausser Kraft setzen. Sondern sie müssen für die
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4/ Beseitigung der Gefährdung geeignet sein und dürfen die Grundrechte nur verhältnismässig (also insoweit auch wirklich nötig im sachlichen Zusammenhang) ausser Kraft setzen.
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5/ ALLERDINGS gibt es keine dritte Instanz, die dies korrigieren kann. Das Parlament müsste sich hier selbst kontrollieren. Das ist generell so. Weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben in der CH. Aber es ist hier - wegen Ausschaltung des Referendums noch problematischer.

Mar 25, 2020 · 12:30 PM UTC

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