Was mich langsam nervt an diesem Brunner-MĂ€rtyrium, ist dass ein Verstoss gegen demokratisch beschlossene Regeln als grosser Akt des Kampfes fĂŒr die Meinungsfreiheit emporstilisiert wird. Man kann selbstverstĂ€ndlich die Regeln des Gemeinderats schlecht finden.
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Man kann jede Regel - absurd oder nicht, demokratisch oder nicht -, in Frage stellen. Das macht fast jeder VorstoĂ in einem demokratischen Parlament.
Wenn aber die Regel den Votstoss selbst schon ausschlieĂt, sagt das mehr ĂŒber die Regel als ĂŒber den VorstoĂ.
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Der Vorstoss wĂ€re auch zurĂŒckgewiesen worden, wenn er falsch formatiert wĂ€re. Oder beleidigend. Man könnte da genauso mit Meinungsfreiheit argumentieren. Mir scheint aber, es gĂ€be grössere Probleme als diese Frage.
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Zwischen falsch formatiert, beleidigend und dem Gebrauch der allseits gebrĂ€uchlichen Grammatikregeln deutscher Sprache gibt es einen Unterscheid, dĂŒnkt mich.
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Wenn du bei der NZZ (nur als Beispiel) angestellt bist, musst du auch deren sprachliche Praxis verwenden, auch wenn du es anders schreiben wĂŒrdest.
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SchrĂ€ger Vergleich. ParalmentarierInnen sind nicht vom Parlament oder dessen BĂŒro angestellt, sondern wenn schon von ihren WĂ€hlerInnen.
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Sorry wir haben in Bundesparlament auch uns regeln gegeben die man mit fug und recht kritisierten kann. ZB eine Frage der Fragestunde Max 500 Zeichen. Aber wenn man das - es gibt sicher gute GrĂŒnde dafĂŒr und dagegen - Ă€ndern will, dann soll man nicht dauernd Vorstösse mit 1/2
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2/2 1000 Zeichen einreichen, sondern einen, der diese Formvorschrift Àndert oder ganz abschafft! Zb muss man mW in Bern Vorstösse in Amtssprache einreichen. Aber man kann doch nicht als Dramaqueen auftreten und Verletzung MeinungsÀusserungsfreiheit rufen, weil englisch nicht OK?
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Doch. Kann man. Ist politische PR. Und offenbar trifft sie einen Nerv.
Man kann das aber auch doof finden.
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Aber vielleicht ist das halt Addfluence.
Mit beschrÀnkter Haftung.
Statt Influence. Mit durch Wahl verliehener Verantwortung umgehend.
#chamemache
Aug 28, 2019 · 6:01 PM UTC


