Was mich langsam nervt an diesem Brunner-Märtyrium, ist dass ein Verstoss gegen demokratisch beschlossene Regeln als grosser Akt des Kampfes für die Meinungsfreiheit emporstilisiert wird. Man kann selbstverständlich die Regeln des Gemeinderats schlecht finden.
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Man kann jede Regel - absurd oder nicht, demokratisch oder nicht -, in Frage stellen. Das macht fast jeder Vorstoß in einem demokratischen Parlament.
Wenn aber die Regel den Votstoss selbst schon ausschließt, sagt das mehr über die Regel als über den Vorstoß.
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Der Vorstoss wäre auch zurückgewiesen worden, wenn er falsch formatiert wäre. Oder beleidigend. Man könnte da genauso mit Meinungsfreiheit argumentieren. Mir scheint aber, es gäbe grössere Probleme als diese Frage.
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Zwischen falsch formatiert, beleidigend und dem Gebrauch der allseits gebräuchlichen Grammatikregeln deutscher Sprache gibt es einen Unterscheid, dünkt mich.
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Wenn du bei der NZZ (nur als Beispiel) angestellt bist, musst du auch deren sprachliche Praxis verwenden, auch wenn du es anders schreiben würdest.
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Sorry wir haben in Bundesparlament auch uns regeln gegeben die man mit fug und recht kritisierten kann. ZB eine Frage der Fragestunde Max 500 Zeichen. Aber wenn man das - es gibt sicher gute Gründe dafür und dagegen - ändern will, dann soll man nicht dauernd Vorstösse mit 1/2
Aug 28, 2019 · 5:37 PM UTC
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