Was mich langsam nervt an diesem Brunner-Märtyrium, ist dass ein Verstoss gegen demokratisch beschlossene Regeln als grosser Akt des Kampfes für die Meinungsfreiheit emporstilisiert wird. Man kann selbstverständlich die Regeln des Gemeinderats schlecht finden.
7
1
2
12
Man kann jede Regel - absurd oder nicht, demokratisch oder nicht -, in Frage stellen. Das macht fast jeder Vorstoß in einem demokratischen Parlament. Wenn aber die Regel den Votstoss selbst schon ausschließt, sagt das mehr über die Regel als über den Vorstoß.
1
1
6
Der Vorstoss wäre auch zurückgewiesen worden, wenn er falsch formatiert wäre. Oder beleidigend. Man könnte da genauso mit Meinungsfreiheit argumentieren. Mir scheint aber, es gäbe grössere Probleme als diese Frage.
1
Zwischen falsch formatiert, beleidigend und dem Gebrauch der allseits gebräuchlichen Grammatikregeln deutscher Sprache gibt es einen Unterscheid, dünkt mich.
2
11
Wenn du bei der NZZ (nur als Beispiel) angestellt bist, musst du auch deren sprachliche Praxis verwenden, auch wenn du es anders schreiben würdest.
1
1
Schräger Vergleich. ParalmentarierInnen sind nicht vom Parlament oder dessen Büro angestellt, sondern wenn schon von ihren WählerInnen.
2
1
Sorry wir haben in Bundesparlament auch uns regeln gegeben die man mit fug und recht kritisierten kann. ZB eine Frage der Fragestunde Max 500 Zeichen. Aber wenn man das - es gibt sicher gute Gründe dafür und dagegen - ändern will, dann soll man nicht dauernd Vorstösse mit 1/2

Aug 28, 2019 · 5:37 PM UTC

1
2/2 1000 Zeichen einreichen, sondern einen, der diese Formvorschrift ändert oder ganz abschafft! Zb muss man mW in Bern Vorstösse in Amtssprache einreichen. Aber man kann doch nicht als Dramaqueen auftreten und Verletzung Meinungsäusserungsfreiheit rufen, weil englisch nicht OK?
1