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BV Artikel 110 Absatz 3. Ja, der Bund kann Feiertage verordnen. Nicht die Feierlaune. Aber den freien Tag durchaus.
Der 1. August kam da durch eine rechte Volksinitiative der SD hin, die mit Rekordja angenommen wurde, Herr Politologe und Neuzeithistoriker.
May 28, 2019 · 4:28 AM UTC
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