Jedenfalls: Die neue EU-Urheberrechtsrichtlinie mit Filtern und Leistungsschutzrecht wird auch Nutzer in der Schweiz betreffen, denn sie nutzen ja fast ausschliesslich Plattformen, die dieses EU-Recht anwenden müssen, sofern es definitiv Geltung erlangt.
2
3
Meines Erachtens durchaus möglicherweise faktisch, aber nicht rechtlich. Denn die Plattformen _müssen_ EU-Recht nur für EU-Kund*innen anwenden. Wenn sie dies auch sonst, also auf CH-User anwenden, dann auf freiwilliger Basis. - oder liege ich falsch @martinsteiger ?
1
«Schengen» ist sowieso eine endlose Quelle von Missverständnissen. Dazu zählt auch, dass kaum jemand weiss, dass es bei «Schengen» nicht primär um _teilweise_ entfallende Grenzkontrollen, sondern um den gesamteuropäischen Überwachungsstaat geht … 🙄
2
Was der Grund ist warum ich damals (entgegen der Grünen Parole) nein gestimmt habe. Stichwort Schleierfahndung zB.
Replying to @martinsteiger
@Busch_Heiner vielleicht?

Feb 14, 2019 · 1:49 PM UTC

1
also es gibt ja vieles, was unter den Schengen-Acquis fällt, aber das hier nicht. Da ist eher der faktische Druck, der aus dem EU-Recht resultiert.
1