Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stufte das völlige Versammlungsverbot, das die sächsische Corona-Schutzverordnung zu Beginn der Corona-Zeit ermöglichte, als unverhältnismäßig ein. Die Politik hat Grundgesetz und Grundrechte mit Füßen getreten. bverwg.de/pm/2023/49

Jun 23, 2023 · 3:20 AM UTC

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Die Erwartung 'nicht mit Füßen treten' ist der Trugschluss. Die Taliban, Nordkorea oder die Amish People sind keine Ausnahme - sondern die Regel. Die alte Bundesrepublik profitierte von dem Negativ Beispiel DDR 1.0 - Triangulierung. Nach ihrem Untergang wurde sie selbst 2.0.