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4.) Da die Türkei kein Mitspracherecht in Brüssel hat – auch dann nicht, wenn es um Wirtschafts- und Handelsfragen geht
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5.) – sieht sie sich bei diesem Abkommen als stark benachteiligt.
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6.) Die Zollunion verspricht nicht die wirtschaftliche Vorteile für Ankara.
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7.) Türkei gab teile ihrer nationalen Souveränität ab,
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8.) ohne gleichzeitig Einfluss auf den multinationalen Entscheidungsprozess zu haben.
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9.) Türkei ist gegenüber der Europäisches Union kein Bittsteller.
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10.) Wirtschaftlich hat die Türkei die Oberhand, die EU ist auf die Türkei angewiesen
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11.) Beziehungen zwischen der TR und der EU entwickeln sich in einem vertraglich vereinbarten Rahmen.
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13.)Türkei als „Bollwerk“ gegenüber dem Warschauer Pakt gebraucht wurde, war EU-Perspektive für TR in der EU nicht umstritten.
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14.) EP bricht Verträge. Man kann von einem völkerrechtlich geschlossenen Assoziierungsvertrag nicht leicht abrücken.
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