Wenn das, was am Ende bei 2 % vom Ertrag bei rumkommt weniger ist, als das, was im Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz und selbst weniger als die von 0,2 Cent je Kilowattstunde aus dem neuen EEG 2021 (siehe dazu §§36k) ist, dann ist der Vorschlag einfach nicht tauglich (1)