Gemeindebeteiligungsgesetz der CDU/SPD komplett gescheitert - Linke applaudiert dennoch m.ostsee-zeitung.de/Mecklenb… Nachdem nun ein einziger Windpark in den 5 Jahren nach Inkrafttreten überhaupt mit dem Gesetz umgesetzt werden konnte (auch nur mit mehreren Sondergenehmigungen) 1/💨
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will -ja kann- fast kein*e Bürger*in Anteile am Windpark kaufen. Das Gesetz geht völlig vorbei an der Lebensrealität der Menschen im ländlichen Raum, die kaum massenhaft Geld auf dem Konto liegen haben, um die "Aktien" des Windparks zu kaufen um so überhaupt von den Renditen 2/💨
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zu profitieren. Einzig ein paar wenige Reiche und Erneuerbaren-Enthusiast*innen steigen ein: nur 20 Menschen von über 5.000 Berechtigten, die Zugriff auf die Anteile hätten - 95% der Aktien wurden gar nicht erst verkauft. So profitiert kaum jemand von der Energiewende und 3/💨
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wer es tut, hat es zumeist nicht wirklich nötig oder muss ohnehin nicht mehr von den Vorteilen der Erneuerbaren überzeugt werden. Hinzu kommt: laut Angaben der Projektgesellschaft haben die Einnahmen aus den Anteilen nicht einmal die Kosten des Beteiligungsprogrozess wieder 4/💨
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eingebracht. Ein echter Bärendienst für den Klimaschutz! Viel effektiver und sozial gerechter wäre die seit Jahren von uns BÜNDNISGRÜNEN geforderte und von den Linken unlängst kritisierte Direktzahlung von 2% des Gewinns pro Jahr an die Standortgemeinden, 5/💨
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die damit Projekte umsetzen könnten, für die durch die knappe kommunale Kassenlage in MV meist kein Geld übrig ist: z.B. Schulausstattung, KiTa-Sanierungen, Personal für Jugendtreffs oder altersgerechte Infrastruktur in Dörfern. So funktioniert sozial gerechte Energiewende! 6/💨
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Warum die @LinksfraktionMV hier den Nebelkerzen der Regierungskoalition folgt und das insgesamt, aber eben besonders unter sozialen Gesichtspunkten, desaströse Gesetz der Regierung über den Klee lobt und den Grünen Vorschlag öffentlich angreift ist mir völlig schleierhaft. 7/💨
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Wenn das, was am Ende bei 2 % vom Ertrag bei rumkommt weniger ist, als das, was im Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz und selbst weniger als die von 0,2 Cent je Kilowattstunde aus dem neuen EEG 2021 (siehe dazu §§36k) ist, dann ist der Vorschlag einfach nicht tauglich (1)
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, um etwas zu verbessern, sondern ist ein Schritt zurück. Und der Vorschlag der Grünen würde genauso nur für Neuanlagen gelten, wie beim Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. Wenn aber derzeit kaum neue Anlage durch das Genehmigungsverfahren kommen, sondern nur „Altfälle“ (2)

Jul 27, 2021 · 9:03 AM UTC

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genehmigt werden, bringt der Vorschlag weniger Geld für die Gemeinden, keine direkte Beteiligung für die Menschen und wird genauso schleppend anlaufen wie das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. Auch die Position ausschließlich die Standortgemeinde am Ertrag teilhaben zu (3)
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lassen, könnte in vielen Fällen das Akzeptanzproblem noch verschärfen. Der Radius von 5 Kilometer war damals vielleicht etwas zu weit gefasst, aber eng angrenzende Gemeinden in die Röhre schauen zu lassen, wird eher zu Frust und (4)
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