Der MDR erweckt den Eindruck, dass die jahrzehntelange Bearbeitung des Herrn Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz vom BVerfG deshalb beanstandet wurde, weil sie inhaltlich unbegründet gewesen wäre. Dies trifft nicht zu. Nach Auffassung des BVerfG durfte der Verfassungsschutz Ramelow deshalb nicht beobachten, weil er als Abgeordneter privilegiert war. Es stellte fest: "Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet in diesem Zusammenhang auch die Freiheit der Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle und steht insoweit in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG." Hier die Ramelow-Entscheidung des BVerfG: bundesverfassungsgericht.de/… mdr.de/nachrichten/nachricht…

Oct 24, 2023 · 8:40 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Wurde nicht in der Ramelowpartei von der Erschießung der 1% Reichen gesprochen, von Arbeitslagern und ähnlichem? Es wäre sehr nachlässig Parteien mit solchem Gedankengut nicht zu beobachten.
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Heißt das, auch die Beobachtung von AFD Abgeordneten ist verfassungswidrig?🤔
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Das @bodoramelow ein linksextremistischer Demokratiefeind ist, beweisen die Jahre seit 2020, nämlich seitdem er unrechtmäßig Ministerpräsident von Thüringen ist.
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Ist Herr Maaßen eigentlich noch Verdachtsfall oder schon gesichert rechtsextrem?
Replying to @HGMaassen
Nach Wikipedia-Eintrag beginnt das polit. Leben von Ramelow erst 1991 mit seinem Eintritt in Thüringen in die PDS (ehem. SED, heute Linke). Dass Ramelow vorher in Westdeutschland Mitglied der DKP war, verschweigt dieser Schlingel seiner geneigten Leserschaft - wie erbärmlich.
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So bastelt man sich einen lupenreinen Diktator.
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Vitamin B zum ZK hat sich immer bewaehrt
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MDR=ÖRR=heisst: Sofort auflösen
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Rn. 140: „Es bestehen (…) keine Anhaltspunkte dafür, dass das politische Verhalten des Beschwerdeführers als Abgeordneter von den gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Anschauungen betreffenden Gruppierungen beeinflusst worden wäre.“
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