Der MDR erweckt den Eindruck, dass die jahrzehntelange Bearbeitung des Herrn Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz vom BVerfG deshalb beanstandet wurde, weil sie inhaltlich unbegründet gewesen wäre. Dies trifft nicht zu. Nach Auffassung des BVerfG durfte der Verfassungsschutz Ramelow deshalb nicht beobachten, weil er als Abgeordneter privilegiert war. Es stellte fest: "Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet in diesem Zusammenhang auch die Freiheit der Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und Kontrolle und steht insoweit in engem Zusammenhang mit dem Grundsatz der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG." Hier die Ramelow-Entscheidung des BVerfG: bundesverfassungsgericht.de/… mdr.de/nachrichten/nachricht…

Oct 24, 2023 · 8:40 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Der MDR ist Staatsfunk durch und durch
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Ich finde es immer wieder interessant, das man einen Tweet absetzt der einen Haufen rechtliche Fragen aufwirft, einfach so stehen lässt und die Fragen die gestellt werden einfach nicht beantwortet.
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Ich bin voller Wut: Wenn ihr das nicht berichtet, dann rufe ich alle zu einer Sammelklage gegen die Journaille des ÖRR auf! So viel zu den Versprechen der Asow-Nazis!😡😡😡 
So viel zu den Versprechen der Asow-Nazis!!!😡😡😡
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Richtig. Und wie kam es nochmal zu der "Wahl" von Bodo Ramelow im Jahr 2020?
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Müsste das nicht auch für AfD Politiker gelten?
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Auch dein Glück...Maaßen...
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Gibt es denn bei Ihnen Gründe, Sie zu beobachten? Ich könnte mir einige denken, aber was weiss ich denn schon. ;-)
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👍 Wenn unsere Bediensteten sich ohne unsere Zustimmung Immunität verschaffen - auch das ist einer der vielen Punkte, mal über das BRD-System nachzudenken!
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