Jüngste Initiativen, den Volksverhetzungs-Paragraphen 130 #StGB zu verschärfen, müssen gestoppt werden. Denn dass nun das zentrale Tatbestandsmerkmal der Störung des öffentlichen Friedens entfallen soll, öffnet der staatlichen #Überwachung und Sanktionierung der Bürger im Privatesten Tür und Tor. Die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung #FDGO ist in Gefahr. weltwoche.de/daily/trippelsc… jungefreiheit.de/politik/deu…

Oct 17, 2023 · 12:18 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Das ist erschreckend!😱Was kann man als normaler Bürger dagegen tun?
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Replying to @HGMaassen
Aha. Haben Sie Ambitionen bei denen der Volksverhetzungs-Paragraph störend wirkt?
Replying to @HGMaassen
... demonstrieren ja, aber bitte nicht zu viele ... wenn es zu viele, weil wahrscheinlich berechtigt, ist man bzw. der Organisator en Volksverhetzer.. schon klar ... bestes System ever.. zum Schutze der Regierung und deren Massnahmen... hier ist nichts wahrhaftig, nur Makulatur
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Replying to @HGMaassen
Ein Land verdient IMMER die Repräsentanten die es wählt. Gefährlich ignorantes Volk wählt gefährlich dumme Repräsentanten und bekommt gefährlich dumme Politik ins Haus. Das ewige Dilemma der Staatsform "repräsentative Demokratie" aka Republik.
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Replying to @HGMaassen
„Störung des öffentlichen Friedens“ was das sein soll ist klar. Zensur nach dem Vorbild Venezuelas, Iran, und weitere Diktaturen. Das schlimm-positive daran: endlich werden die Psychopathen der letzten Generation bis zu fünf Jahren ins Gefängnis wandern.
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51 % AFD 🟥 AFD 🟥 AFD 🟥 AFD 🟥
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Replying to @HGMaassen
Wobei eine Friedensstörung gar kein Tatbestandsmerkmal ist. Die Meinungsäußerung muss nur die EIGNUNG zur Friedensstörung besitzen. Das gilt aber für jede kontroverse Meinungsäußerung! Da können wir die Meinungsfreiheit ganz in die Tonne kloppen!
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Der ganze Paragraf gehört gestrichen, er widerspricht in seinem Wesen einer freien Meinungsäußerung!
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Meinen Jura-Prof. Stern fragte ich anno 1980, nach der praktischen Bedeutung des Art. 20 (4) GG (Widerstand). Er winkte ab und verwies darauf, daß die Judikative ein Bollwerk gegen jegliche Bestrebung sei, die FDGO zu beseitigen. Welch ein Irrtum eines angesehen Juraprofessors!
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Gedankenverbrecher kommt als nächstes
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