Natürlich ist es strafrechtlich relevant, wenn die #Innenministerin gg einen Beamten, den sie offenbar loswerden will, den Geheimdienst instrumentalisiert. Laut #Bild hat @Hubertus_Knabe in der #Schönbohm-Affäre Strafanzeige gg #Faeser wg Verfolgung Unschuldiger erstattet. § 344 Abs. 2 StGB: "Wer als Amtsträger ... absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an ... 2. einem Disziplinarverfahren ... berufen ist. Der Versuch ist strafbar."

Sep 8, 2023 · 6:35 AM UTC

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Sie müssen es wissen.
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Na dann kann sich doch hier mal der Rechtsstaat bewähren!
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Wenn man dabei das Amt der Innenministerin hat, sollte das besonders schwer wiegen.
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Diese Dame hat wirklich Null Rechtsverständnis, bzw keinen Respekt davor, dass hat sie hier nicht zum ersten mal bewiesen.
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Ich hoffe dass ihr öffentlich der Prozess gemacht wird.
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Ist das nicht die Essenz des Faschismus?🤔
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Faeser muss weg!
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Alles wie bei der Stasi und Gestapo.
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Warum greift hier nicht unser Bundespräsident ein und entlässt Frau Faeser, und übergibt Frau Faeser an die Strafbehörden??? Ich verstehe das alles nicht mehr.
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