Natürlich ist es strafrechtlich relevant, wenn die #Innenministerin gg einen Beamten, den sie offenbar loswerden will, den Geheimdienst instrumentalisiert. Laut #Bild hat @Hubertus_Knabe in der #Schönbohm-Affäre Strafanzeige gg #Faeser wg Verfolgung Unschuldiger erstattet. § 344 Abs. 2 StGB: "Wer als Amtsträger ... absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an ... 2. einem Disziplinarverfahren ... berufen ist. Der Versuch ist strafbar."

Sep 8, 2023 · 6:35 AM UTC

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Die Dame gehört überwacht!
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Danke für die fundierte Aussage und für die Klage!
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Habe mich sehr über die Anzeige gefreut, dieser Frau gehört das Stasi-Handwerk gelegt.
Ist dann die Immunität aufgehoben ?
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Gegen Faeser laufen jetzt schon mehrere Anzeigen, aber irgendwie passiert da nichts. Faeser missbraucht ihre Macht und lässt das Land in Kriminalität und illegaler Migration versinken. Selbst die Polizeigewerkschaft hat die Schnauze voll.
Kann die Innenministerin durch ihre Weisungsbefugnis gegenüber der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen sich selbst verhindern? Wie wird in diesem Fall die Unabhängigkeit der Justiz gewährleistet?
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Ich glaube nicht, dass es gerade bei politisch relevanten Handlungen in Deutschland eine wirklich unabhängige Staatsanwaltschaft gibt. In einer Demokratie hätte die Staatsanwaltschaft längst Ermittlungen aufgenommen.
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