Natürlich ist es strafrechtlich relevant, wenn die #Innenministerin gg einen Beamten, den sie offenbar loswerden will, den Geheimdienst instrumentalisiert. Laut #Bild hat @Hubertus_Knabe in der #Schönbohm-Affäre Strafanzeige gg #Faeser wg Verfolgung Unschuldiger erstattet. § 344 Abs. 2 StGB: "Wer als Amtsträger ... absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an ... 2. einem Disziplinarverfahren ... berufen ist. Der Versuch ist strafbar."

Sep 8, 2023 · 6:35 AM UTC

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Ist Vergleichbares in Ihrer Amtszeit auch geschehen? also z.B. Beobachtung eines Bürgers oder Bürgerin (unabhängig jetzt vom beruflichen Status), um Informationen zu erlangen?
Wird Zeit. Immunität aufheben und ab in den Knast.
Das Problem ist jedoch fehlendes Verantwortungsbewusstsein was mutmaßlich auf andere Personen auch zutrifft da die zu erwartende Strafe ein seltsames Licht auf Deutschland werfen würde. Demnach wird hier sehr wenig passieren auch wenn die Gesetzgebung das vorgibt.
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Warum haben Sie denn selbst nicht radikaler, bzw. Juristisch gehandelt, als diese Raute Sie aus dem Amt gejagt hat? Hat sie das gedurft?
Lieber Herr Maaßen, Sie sollten wissen, was Gewaltenteilung in Deutschland heißt. Nämlich dass diejenigen, die die Gesetze machen, sich nicht dran halten müssen.
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Man möge sich erinnern, für was für lächerliche Kinkerlitzchen in der Vergangenheit Bundesminister ihren Posten räumen mussten: z.B. Rudolf Seiters, Jürgen Möllemann, u.v.a.m.
Herr Maaßen, ich stimme Ihnen vollkommen zu aber Sie Wissen es doch bestimmt selbst, unsere Richter machen auch nur dass, was politisch genehmigt wird, ansonsten sind sie weg vom Fenster im Rechtsstaat 🤷‍♂️
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Faeser muß weg. soll sich das Ausland kranklachen beI soviel Vetternwirtschaft, wenn sie bleibt?
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