Natürlich ist es strafrechtlich relevant, wenn die #Innenministerin gg einen Beamten, den sie offenbar loswerden will, den Geheimdienst instrumentalisiert. Laut #Bild hat @Hubertus_Knabe in der #Schönbohm-Affäre Strafanzeige gg #Faeser wg Verfolgung Unschuldiger erstattet. § 344 Abs. 2 StGB: "Wer als Amtsträger ... absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an ... 2. einem Disziplinarverfahren ... berufen ist. Der Versuch ist strafbar."

Sep 8, 2023 · 6:35 AM UTC

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Sehr gut! Was ist mit § 331 Vorteilsannahme? Schließlich hat #Faeser die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu ihrem eigenen Vorteil missbraucht.
Alleine der Umstand, dass sie immer noch im Amt ist sagt viel über die politische Willkür und völlig außer Kraft gesetzte Konsequenzen in diesem Land aus.
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Warum hab ich nur die Vorahnung das es in diesem Staat mittlerweile soviel Konsequenzen haben wird, wie vor 89 als die Stasi für derartige Angelegenheiten genutzt wurde!
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Warum schweigt die CDU so laut, wenn einer Ihrer Spitzenbeamten so widerrechtlich abserviert wurde?
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Sehr gut. Es wird Zeit, dass endlich jemand handelt. #Faeser bedient sich alter Stasi Methoden. Ist ja auch logisch bei ihrem Umfeld.
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"Verfolgung Unschuldiger“ Stasi-Experte zeigt Faeser an! #FaeserRuecktritt Wird der Faeser-Skandal jetzt auch zum Fall für den Staatsanwalt? Stasi-Experte Hubertus Knabe (64) hat bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (53, SPD) gestellt: Tatvorwurf: „Verfolgung Unschuldiger“. Der Historiker Hubertus Knabe (64) ist Experte für Geheimdienst-Unrecht in der DDR. Er leitete eine Stasi-Gedenkstätte in Berlin Hohenschönhausen Der Historiker erklärt: „Aufgrund meiner langjährigen Beschäftigung mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR halte ich es für äußerst problematisch, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz von der Bundesinnenministerin dazu benutzt wird, Belastungsmaterial gegen einen ihr unterstellten Mitarbeiter zusammenzutragen. Wenn sie das tat, obwohl die Unschuld des Mitarbeiters bereits erwiesen war, ist dies eine Straftat. Es stellt sich der Eindruck ein, dass so lange weiter ermittelt werden sollte, bis sich doch noch etwas Belastendes findet.“ Zu diesem Zweck sei auch die übliche Frist zur Durchführung der Vorermittlungen deutlich überschritten.
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„Andere Nutzer werden noch deutlicher, bezeichnen sie etwa als „Frau, die sich demokratisch tarnt“ und befürchten „politische Säuberungen“. wallstreet-online.de/_amp/na…
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