Genau so ist es. Sie hat allerdings mehr als nur die Richtung der Politik verändert. Sie hat die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bonner Republik de facto beendet, indem sie grundlegende Entscheidungen ohne gesetzliche Grundlage, oder sogar gegen eindeutige gesetzliche Bestimmungen durchgesetzt hat und schließlich mit dem im März 2020 verhängten willkürlichen Notstandsregime die Grundrechte zumindest teilweise außer Kraft gesetzt hat. Mit dem Paris-Abkommen und der Zustimmung zur Agenda 2030 hat sie darüber hinaus richtungweisende Entscheidungen mit einschneidenden Auswirkungen getroffen und sich und künftigen Regierungen vom BVerfG die Vollmacht geben lassen, Grundrechte aufzuheben, wenn es die Mehrheit beispielsweise für Klimaschutz oder Gesundheitsschutz für erforderlich hält! Die dadurch entstandene neue Verfassungsordnung hat mit der des Grundgesetzes von 1949 nurmehr den Namen, aber nicht die Substanz gemein.