Man sollte sich die Mühe machen, die Geschäftsstatistik des BAMF zu lesen und zu verstehen: Danach hatte es von Jan bis Mai lediglich 715 Anerkennungen auf der Grundlage des Asylgrundrechts (Art. 16a GG) gegeben. Die allermeisten positiven Entscheidungen (rd 56.000) beruhten dagegen auf dem sog. kleinen Asyl bzw. subsidiären Schutz. Eine Änderung des Asylgrundrechts bringt deshalb nichts. Wenn Sie mir zuhören würden, wüssten Sie, was zu tun ist! bamf.de/SharedDocs/Anlagen/D…
Die Leute kommen, weil das #Asylrecht nicht richtig angewandt wird? Quatsch! Höchste Zeit für Klartext: Das Asylrecht gehört in seiner heutigen Form abgeschafft! Und zwar aus mehreren Gründen: Zwischen Asylberechtigung und Nichtberechtigung läßt sich kaum mehr unterscheiden.(1/x)
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Vosgerau hat dargelegt, daß eine Umdeutung des Asylrechts durch entsprechende Fachanwälte stattfand, wodurch es in der Praxis zu einem unbegrenzten Recht auf Anspruch und Einreise der Migranten wurde. Das ist zwar eine Rechtsverdrehung, aber man wird nicht abstreiten können, …
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Replying to @TomaszFroelich
Dies trifft nicht auf Artikel 16a GG (Asylgrundrecht), sondern auf Artikel 33 Genfer Flüchtlingskonvention (Refoulement Verbot) zu. Eine Änderung des Asylgrundrechts hilft deshalb nicht weiter. Hinsichtlich der Anwendung des Artikels 33 GFK brauchen wir nur eine Bundesregierung, die einen klaren völkerrechtlichen Kompass hat.

Jun 11, 2023 · 8:34 PM UTC

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In bezug auf Art. 16a GG haben Sie recht, aber zu Art. 33 GFK gibt es, soweit ich weiß, eine gefestigte Rechtsprechung, die das Refoulementverbot sehr weit auslegt. Vor einigen Jahren wurde Italien verurteilt, weil es seine Marine nicht als Wassertaxis verwendet sehen wollte. 1/2
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Wo sollen wir diese "Regierung" denn herkriegen? Die jetzige "Regierung " ist doch damit beschäftigt, dem Steuerzahler noch mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, um für sich die "INFLATIONSKOSTEN" schamlos auszugleichen.