Zur Erinnerung: Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das Grundgesetz kennt nur ZWEI Geschlechter - wie die Biologie. Es sagt nicht "Männer, Frauen und Sonstige ...". Wer einen gegenteiligen Standpunkt vertritt, steht außerhalb des Grundgesetzes. Punkt.

May 9, 2023 · 9:37 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Ach jetzt klauen sie auch das noch von den amerikanischen ultra Rechten. Immer geil gegen Minderheiten hetzen, wie damals vor 80 Jahren. Halleluja
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Jawoll! Die Natur hat sich gefälligst nach dem deutschen GG zu richten. Gehen Sie in Rente und spielen mit Ihren Enkeln.
Replying to @HGMaassen
Auch wenn Sie bei manchen Dingen richtig liegen, aber dieser Post ist purer Schwachsinn. Das Grundgesetz vertritt alle Menschen !!!! PUNKT!
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Das ist doch billiger Biologismus
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Art. 38 "(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, UNMITTELBARER, ... Wahl gewählt.", d.h. Parteien auf Wahlzetteln sind unzulässig. gesetze-im-internet.de/gg/BJ…
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Ihnen wurde sozusagen symbolisch ins Gehirn geschissen. Art 1+2 sind unmissverständlich, und bei solchen Megaspackos wie Ihnen sind derbe Beleidigungen nur ein milde Annäherung an Ihre verkommene Person!
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Braucht man dazu ein Grundgesetz?
Es ist noch nicht aller Tage Abend.....nichts ist bei denen in Stein gemeißelt. Dann wird's halt umgeschrieben und auf Diverse erweitert.
Replying to @HGMaassen
Hat Hans-Georg Maaßen recht oder hat er recht? Er hat recht.