Zur Erinnerung: Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das Grundgesetz kennt nur ZWEI Geschlechter - wie die Biologie. Es sagt nicht "Männer, Frauen und Sonstige ...". Wer einen gegenteiligen Standpunkt vertritt, steht außerhalb des Grundgesetzes. Punkt.

May 9, 2023 · 9:37 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Oh, dann sind intersexuelle Menschen jetzt verfassungswidrig? Müssen die vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Oder so wie früher zwangsweise einem Geschlecht zugeordnet werden?
Replying to @HGMaassen
Sehr richtig .... und muß zur Verantwortung gezogen werden 👍👍👍👍
Viel Verfassung hat er nicht geschützt wenn es so einfach ist Gesetze zu verabschieden welche die Ämter dazu anhalten Urkundenfälschung zu betreiben. Allerdings durfte er schon mit 56 in Pension gehen. Für diese nobele Zuwendung wäre es an der Zeit offenzulegen, was sein Job war.
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Replying to @HGMaassen
Hansi, als promovierter Jurist solltest du in der Lage sein, Gesetze interpretieren zu können. Stell dich nicht dumm, nur um deiner ideologischen Leitlinie zu folgen.
Replying to @HGMaassen
👍 Danke.
Replying to @HGMaassen
Ok. Dann weniger Distanzierung zur AfD und Zusammenarbeit endlich in Aussicht stellen. Ansonsten sind all ihre Worte leere Hülsen.
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Replying to @HGMaassen
So, jetzt sind die schlafenden Hunde geweckt
Sie bringen die auf eine schlechte Idee!
Replying to @HGMaassen
Dann wird durch diese verstrahlten Ideologen bald das Gesetz geändert ❗️ Dummheit und Ignoranz ist bekanntlich grenzenlos 🤷🏼‍♂️
Replying to @HGMaassen
Abwarten. Wird bestimmt noch geändert..,,😠.