Zur Erinnerung: Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das Grundgesetz kennt nur ZWEI Geschlechter - wie die Biologie. Es sagt nicht "Männer, Frauen und Sonstige ...". Wer einen gegenteiligen Standpunkt vertritt, steht außerhalb des Grundgesetzes. Punkt.

May 9, 2023 · 9:37 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Dann wird es ja nicht mehr lange dauern, bis die totalitären Woken das GG ändern. Bin im Irrenhaus.
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GG steht heute für GeschlechterGewinnung oder für Geimpft/Genesen-Ausgrenzungskultur. Wer das Grundgesetz hochhielt, hatte die Chance verprügelt zu werden…
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Replying to @HGMaassen
Geschlechtliche Identität kann nicht gesetzliche Grundlage sein in einem Rechtsstaat. Ich muss doch erkennen können, ob ich Unrecht tue. Wie sich ein anderer fühlt, entzieht sich aber meiner Wahrnehmung. Diese gefühlten Zustände hebeln alle Rechtssicherheit aus!
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Replying to @HGMaassen
Nicht das Grundgesetz definiert Geschlechter, die Biologie tut das! Zwei Geschlechter für Säugetiere. Wieviel sonst? Kann einem ja keiner stichhaltig erklären.
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Replying to @HGMaassen
Ihr kämpferischer Einsatz in Ehren - aber Sie kommen damit ein paar Jahre zu spät. Der Boden des Grundgesetzes ist längst verlassen.
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Replying to @HGMaassen
Der rot-grüne Mist wird den Artikel bestimmt noch ändern.
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Replying to @HGMaassen
Auf das GG ist doch 💩💩💩. Da steht auch sowas wie alle sind vor dem Gesetz gleich. Wie kann es dann sowas wie "Majestätsbeleidigung" geben? 🤔
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Replying to @HGMaassen
Die können sich gerne auf den Kopf stellen, es bleibt bei Mann und Frau!
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Replying to @HGMaassen
Nein: Eventuell kennt das Grundgesetz auch mehr als 2 Geschlechter. Die sonstigen sind nur nicht gleichberechtigt mit Männern und Frauen 😅
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