Zur Erinnerung: Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." Das Grundgesetz kennt nur ZWEI Geschlechter - wie die Biologie. Es sagt nicht "Männer, Frauen und Sonstige ...". Wer einen gegenteiligen Standpunkt vertritt, steht außerhalb des Grundgesetzes. Punkt.

May 9, 2023 · 9:37 PM UTC

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Replying to @HGMaassen @Thadus6
Verstehe ich nicht. Es gibt • Damen (sehr geehrt) • Herren (sehr geehrt) • Neger (lieb)
Replying to @HGMaassen
Wie wäre es wenn Sie den ganzen Artikel lesen. In Absatz 3 steht, daß niemand auf Grund seines Geschlechtes benachteiligt werden. Da gibt es keine Unterschiede oder Beschränkungen. Aber sie haben recht: Alle Geschlechter sind gleichberechtigt Sollte da stehen. Ist eindeutiger
Replying to @HGMaassen
Zum Zeitpunkt des Grundgesetzbeschlusses waren zukünftige psychosexuelle Ausuferungen noch unbekannt oder Fälle für Therapien.
Replying to @HGMaassen
wird wohl nicht mehr lange dauern bis das GG entsprechend geändert wird :(
Replying to @HGMaassen
Nachdem Sie das GG ja gut kennen. Welche Artikel sind für Volksverhetzung zuständig? Ach und BTW die Natur kennt Hermaphroditismus.
Ach, sowas hat die noch nie aufgehalten. Wird halt das Grundgesetz geändert.
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Replying to @HGMaassen
Gut, dass es keine Bewandtnis hat, was ein alter, gekränkter Mann im Ausklang seiner geistigen Kapazitäten, einfach nicht verstehen will. Das dazu auch das Grundgesetz gehört, ist natürlich bitter, aber neu ist das jetzt auch nicht.
Replying to @HGMaassen
Als Jurist sollten Sie Gesetze richtig lesen können. Art. 3 Abs. 3 GG scheint Sie aber nicht zu interessieren?
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