Zur Erinnerung: Machtkritik genießt einen besonderen Grundrechtsschutz: "... der Schutz der Meinungsfreiheit [ist] gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und [findet] darin unverändert seine Bedeutung. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“ BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2397/1.

Apr 28, 2023 · 10:04 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
was interessieren „die Sekte“ die G.Heinemann-Worte zum Thema Demokratie? Ach so: Wer ist Gustav Heinemann?
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Replying to @HGMaassen
generell korrekt. Aber in der Werteunion sitzen und sich antifaschist taufen deckt das nicht
Replying to @HGMaassen
Ja ...wie hat die Richterschaft total versagt,wie hat die Gewaltenteilung versagt,wie haben die öffentlichen Medien Lanz, Wille ..versagt, Wie hat die parlamentarische Ordnung versagt,mit Ministerpräsidenten Runde. Mit welcher Polizeibrutalität ging es da! In Deutschland, oder?
Replying to @HGMaassen
Solche Urteile schützen einen leider nicht vor ideologischen Richtern, von denen es nicht wenige in DE gibt.
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Replying to @HGMaassen
Sie wären ein würdiger Justizminister. Buschmann ist eine Dauerbeschädigung für dieses Amt.
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Replying to @HGMaassen
Wieso genießen dann Politiker de facto einen besonderen Schutz vor Meinungsäußerungen, die sie als beleidigend empfinden (Fühlis, schnief, schnief, der hat Arschloch gesagt! Großer Bruder, gib ihm auf's Maul!)
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Replying to @HGMaassen
Ich denke, der "gemeine" Bürger erinnert sich sehr wohl. Lediglich die Politiker, insbesondere die machtausübenden Verantwortlichen, tun sich "in dieser Zeit", die inzwischen schon recht lange anhält, mit dem Erinnern schwer. Danke, dass Sie uns - alle - erinnert haben!
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Replying to @HGMaassen
Wie kann dann § 188 StGB verfassungskonform sein?