Zur Erinnerung: Machtkritik genießt einen besonderen Grundrechtsschutz:
"... der Schutz der Meinungsfreiheit [ist] gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und [findet] darin unverändert seine Bedeutung. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“
BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2397/1.
Apr 28, 2023 · 10:04 PM UTC
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