Zur Erinnerung: Machtkritik genießt einen besonderen Grundrechtsschutz: "... der Schutz der Meinungsfreiheit [ist] gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und [findet] darin unverändert seine Bedeutung. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“ BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2397/1.

Apr 28, 2023 · 10:04 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Als Jurist wissen Sie es ja zur Genüge: Papier ist geduldig! 🇩🇪 Gesetze sind teilweise nur Makulatur. Es wird mit 2-erlei Maß gemessen, je nach Ideologie der Justiz! WAS oder WER nicht passt, „wird passend gemacht”!? Notfalls macht man schnell neue rechtsbeugende Verordnungen!
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Replying to @HGMaassen
Danke
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Replying to @HGMaassen
Vielen Dank für den Hinweis! Denke. sie dass die Gerichte sich danach richten werden? Ist eine Verwässerung zu befürchten?
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Replying to @HGMaassen
Die Justiz hat schon lange ihre Unabhängigkeit,ihre Neutralität verloren.
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Wie kommt dann §188 Stgb zustande?
Nicht in Deutschland .... nicht mehr ....
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Schätzte ich früher an D sehr…
Und deswegen aus ganzer Seele: Vollidiot