Zur Erinnerung: Machtkritik genießt einen besonderen Grundrechtsschutz: "... der Schutz der Meinungsfreiheit [ist] gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und [findet] darin unverändert seine Bedeutung. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“ BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2397/1.

Apr 28, 2023 · 10:04 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Wenn USA'S Machtigen Eigene Leute, die nicht mehr gebraucht werden > "entsorgen*", Was soll GUTES ResWELT von Dennen erwarten
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Replying to @HGMaassen @5howto
Was soll diese rede uns sagen..?.sie ruft zur Revolution auf
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Replying to @HGMaassen
Also Machtkritik darf nicht bestraft werden, aber was ist Kritik? Wann kann Machtkritik als Beleidigung oder Verleumdung bestraft werden?
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Replying to @HGMaassen
übersetzt: Wir haben wieder mal geltende Gesetze, die nicht gültig sind.
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Replying to @HGMaassen
Zur Erinnerung: "Die Wahl muss rückgängig gemacht werden." #Merkel #kemmerich
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