Zur Erinnerung: Machtkritik genießt einen besonderen Grundrechtsschutz: "... der Schutz der Meinungsfreiheit [ist] gerade aus dem besonderen Schutzbedürfnis der Machtkritik erwachsen und [findet] darin unverändert seine Bedeutung. Teil dieser Freiheit ist, dass Bürger von ihnen als verantwortlich angesehene Amtsträger in anklagender und personalisierter Weise für deren Art und Weise der Machtausübung angreifen können, ohne befürchten zu müssen, dass die personenbezogenen Elemente solcher Äußerungen aus diesem Kontext herausgelöst werden und die Grundlage für einschneidende gerichtliche Sanktionen bilden.“ BVerfG, Beschl. v. 19.05.2020, Az.: 1 BvR 2397/1.

Apr 28, 2023 · 10:04 PM UTC

66
812
38
2,796
Ich habe aktuell den 16. Tatvorwurf (!), nur noch Wahnsinn. "Staatsschutz" und "Staatsanwaltschaft" "von @Markus_Soeder" laufen zur Hochform auf, im Oktober sind ja im jetzigen #Söderreich Landtagswahlen.
2
13
129
Replying to @HGMaassen
„Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als neuen Tatbestand, kann notfalls für jede Äußerung angewendet werden. Mich, als „Mensch mit DDR-Vergangenheit“ gruselt es. @HGMaassen Ihr Nachfolger leistet ganze Arbeit.
4
22
75
Dazu braucht es aber Öffentlichkeit, also einen unabhängigen und neutralen ÖRR.
3
12
1
201
Replying to @HGMaassen
…und so soll Machtkritik unterbunden werden :
6
12
Replying to @HGMaassen
Bitte berücksichtigen Sie das Machtkritik und "Beleidigung" eng zusammen liegen können und sich unsere Machthaber sich diesbezüglich mit Para 192 StGB weitgehend gegen Kritik geschützt haben.
4
1
49
Replying to @HGMaassen
Danke👆kopiere ich und hebe auf.
2