Ein Beweislastumkehr ist nicht notwendig, wenn ein Amtsträger offen die Antifa unterstützt. In diesem Fall ist der Extremismusbezug erwiesen.
Selbstverständlich muss gegen Verfassungsfeinde vorgegangen werden. Aber dazu eine #Beweislastumkehr einzuführen, sodass der Richter/Beamte seine (besondere?!) Verfassungstreue beweisen muss? Puh… Zudem: Wie weist man das denn positiv nach? 🤔

Dec 9, 2022 · 3:54 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Es reicht schon, wenn ein Amtsträger die AfD unterstützt. Dann geht das auch ohne Beweislastumkehr.
Replying to @HGMaassen
Und das wichtigste dabei ist Ehrlichkeit. Wer die am besten vortäuschen kann, der hat schon gewonnen!
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Replying to @HGMaassen
Es ist eben dieses, wann ist es Unterstützung?
Replying to @HGMaassen
Ist dann bei einem ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten der bewusst Rechtsextremisten durch Untätigkeit geschützt hat der Extremismusbezug erwiesen? Ihnen gehören alle ihre Altersbezüge gestrichen. Ich verachte Sie zutiefst.
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Keinesfalls. Denn das sind ja die "Guten". Das ist "guter" Extremismus...😉
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Replying to @HGMaassen
Wie kann es sein, daß jemand, der einmal beruflich Terror bekämpft hat, AfD und antifa verwechselt? Sie haben jede Glaubwürdigkeit verloren.
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Replying to @HGMaassen
wer antifa unterstuetzt - besonders als amtstraeger - gehoert meines erachtens mindestens entlassen und an den oeff. pranger gestellt. zudem sollte solch eine person mit berufsverbot in den bereichen: medien, bildung, sicherheit u. logisrik belegt werden 🧐
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Replying to @HGMaassen
Bin ich auch einer wenn ich das hier teile? Das sind nur Zitate von sog. Persönlichkeiten.
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