1/5 Der TH-Presse entnehme ich, dass der TH-Landtag (LT) beschlossen haben soll, mich als ehem. Präs des BfV im Untersuchungsausschuss (UA) als Sachverständigen (SV) zur politischen Gewaltkriminalität in TH zu vernehmen. Niemand ist verpflichtet, als SV für den LT zu arbeiten.
Dec 7, 2022 · 5:02 PM UTC
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2/5 Ich bin zuvor weder gefragt noch gehört worden, ob ich dazu bereit wäre. Wäre ich gefragt worden, hätte ich abgelehnt. Allerdings ist die Medienberichterstattung unzutreffend:
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3/5 Dem Beschluss des LT auf Grund eines Antrages der AfD-Fraktion entnehme ich, dass ich nicht als SV, sondern als Zeuge geladen werden soll. Auch ein sog. sachverständiger Zeuge ist ein Zeuge und kein SV (§ 85 StPO). Als Zeuge ist man grds verpflichtet, einer Ladung zu folgen.
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4/5 Voraussetzung ist aber, dass der Zeuge aus "eigener Wahrnehmung" Erkenntnisse zum Untersuchungsauftrag beitragen kann. Bekanntlich ist nicht das BfV, sondern die Polizeibehörden sind für die Bekämpfung der politischen Gewaltkriminalität zuständig.
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5/5 Ich kann derzeit nicht erkennen, dass ich dem LT überhaupt etwas Relevantes zur Gewaltkriminalität in TH berichten kann. Ich bin für eine Aufklärung durch den Untersuchungsausschuss, aber dagegen, dass ich politisch instrumentalisiert werde. Von wem auch immer.
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