2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Macht das nach ReGIERung Übernahme schnell wieder rückgängig
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Replying to @HGMaassen
Lieber Herr @dushanwegner , Sie hatten vor einiger Zeit doch mal so einen prophetischen Essay darüber geschrieben, wie in der Zukunft allein ein unterstellter "falscher" - d.h. regimekritischer = nadsirächtsböser - Gedanke schon als Straftat bewertet werden könnte. Ist soweit.
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Replying to @HGMaassen
Welcome to the new GDR.
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Replying to @HGMaassen
Und wer bestimmt,was Volksverhetzung ist? Ist jeder, der hinter dem Grundgesetz steht,ein Volksverhetzer?
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Das wäre tatsächlich kritisch. Wäre dies noch verhältnismäßig? Wie beurteilen Juristen die Lage? Politisch: würde sich damit die FDP als Partei für den Schutz von Freiheit und Bürgerrechten davon verabschieden?
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Ja es richtig, der verfassungswidrige Zusatz zum § 130 StGB ist tatsächlich ein Angriff auf die freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes. Was muss sich der Staatsbürger überhaupt noch Alles zumuten lassen, explizit mit Zusetzen deren Schwammigkeit beabsichtig ist.
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Das mit der Post wurde doch schon aufgehoben auch die Email Überwachung. Das war schon bei Corona. Es wurde jetzt verschärft.
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Replying to @HGMaassen
Überhaupt erinnert die Neufassung des § 130 - Volksverhetzung - an die im Strafgesetzbuch der DDR verankerte "staatsfeindliche Hetze". Letzterer Paragraph konnte beliebig ausgelegt und gegen die Bürgerrechtsbewegung in Stellung gebracht werden.
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