1/5 Ich empfehle den vorgesehenen neuen § 130 StGB aus dem FDP-Hause Buschmann Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Diese Neuregelung ist - wie in dem Welt Artikel (€) dargestellt - ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.
welt.de/kultur/plus241798753…
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2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.
Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC
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