2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Parallel dazu wird durch Preteaching, Zuweisungen, Umkehr, Wahrnehmungsmanagement und Repetitio fein daran gearbeitet, dass wir uns weiter als die reinste Verkörperung von Freiheit und Menschenrechten wähnen. Und das Schlimmste ist- bei sehr vielen verfängt das ausgezeichnet.
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Replying to @HGMaassen
Bad Aibling sagt dir was, das machen die Freunde doch schon sehr lange, incl Briefpost
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Replying to @HGMaassen
👍🤬🚦👺
Replying to @HGMaassen
Und alles nur wegen der AfD…
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Replying to @HGMaassen
Dieses ganze Land ist inzwischen eine einzige Farce. Da kommt es auf solche "Kleinigkeiten" wahrlich nicht mehr an.🙂