2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
13
278
5
1,121
3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
9
249
5
1,098
4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
12
275
5
1,247
5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

43
350
10
1,474
So klammheimlich werden immer mehr Grundrechte kassiert und eingeschränkt, die Konsequenzen durchblickt nur der wache Staatsbürger und Jurist.
5
Replying to @HGMaassen
sie versuchen es wie Merkel ein totalitären Staat aufzubauen Merkel ist gescheitert wenn auch durch den Druck der eigenen Partei Das Problem ist 80 millionen Handys Und Internet gab es 89 in der DDR nicht Und die unzähligen social Media Plattformen und nun hat Elon Musk Twitter!
1
Replying to @HGMaassen
Aber die sind ja völlig überlastet 😀 Dazu das Kompetenz Gehabe Sie ahnen etwas aber tauschen sich nicht richtig aus! Wie wir und sie selbst wissen Stichwort Breitscheid Platz
Replying to @HGMaassen
Sie haben den Weg der Verfassungsbeschwerde. Dafür haben wir einen Rechtsstaat, damit das BVG den Gesetzgeber kontrolliert.
1
Replying to @HGMaassen
Strafrichter, die Spaziergänger-OWis absegnen, können auch darüber richtern ...
1
Replying to @HGMaassen
Der Straftatbestand im Sinne des neuen § 130 StGB ist für die Behörden ein nützliches Instrument, da er sehr vielseitig und beliebig einsetzbar ist.
1
3
1
10
Replying to @HGMaassen
Polit. mot. R-Setzung in einer Nacht- u Nebelaktion - unglaublich! Der Anti-Meinungsfreiheits-§ 130 StGB ist schon jetzt ein „Gummi-§“, der kaum rechtsstaatl. Grds. nach hinreichender Bestimmtheit u Verhältnismäßigkeit entspricht. Diese Grenze ist jetzt endgültig überschritten!
1
1
3