2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.
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Replying to @HGMaassen
Und die verurteilen, China, Russland, Irak, Nordkorea u.u. und nennen das dann demokratische Freiheiten. Ich glaube den brennt der Kittel.
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Replying to @HGMaassen
Können Sie erläutern, was unter "tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht" [dass jemand plant] (§ 3 Abs. 1 Artikel 10-Gesetz) zu subsumieren ist?
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Replying to @HGMaassen
Wir nähern uns immer mehr den #DDR Zuständen! Wie kann man #Volksverhetzung planen?! Wenn der Nachbar "meldet" das man sich kritisch über Politik oder #Islam z.B.äußert?! Danke für diese Politik die #Meinungsfreiheit immer mehr beerdigt! #130STGB #FDP
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Replying to @HGMaassen
Wie schützen wir uns ? Gibts auch Politiker pro Volk?
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Interessant
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Replying to @HGMaassen
kommt mir bekannt vor...nannte man früher StaSi...
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Replying to @HGMaassen
Das ist einer freiheitlichen Demokratie nicht unwürdig, sondern in einer solchen schlicht nicht möglich?
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