1/5 Ich empfehle den vorgesehenen neuen § 130 StGB aus dem FDP-Hause Buschmann Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Diese Neuregelung ist - wie in dem Welt Artikel (€) dargestellt - ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. welt.de/kultur/plus241798753…

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

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2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.
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Replying to @HGMaassen
Demnach sollte D jetzt schleunigst an die USA einen Auslieferungsantrag für alle noch lebenden ehemaligen Präsidenten stellen, die weltweit Kriegsverbrechen verantwortet und geleugnet haben.
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Replying to @HGMaassen
Stasi in Reinform
Replying to @HGMaassen
Wir wissen alle das sie lügen, sie wissen das wir wissen das sie lügen. Jetzt wollen sie verbieten, das wir aussprechen, das sie lügen. Vor was hat die Ampel eigentlich so eine Angst? #STGB
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Replying to @HGMaassen
Völlig richtig gesehen. Das ist schon bei dem NetDG der Fall!
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Replying to @HGMaassen
Zwar äußerst Massiv, ist unser Volk noch mündig zu nennen dass es dies alles hiniemd
Replying to @HGMaassen
Wie groß muss die Angst vor der Wahrheit sein, wie groß die Angst vor demokratischer Debattenkultur, wenn man solche Gesetze braucht.
Replying to @HGMaassen
Jetzt ist Mut gefordert! Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
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Replying to @HGMaassen
Der § 130 StGB war schon immer ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Wer sagt das, was der § 130 StGB verbietet, keine Meinung währe, ist entweder dumm oder lügt. Bei der Verschärfung sollte selbst der Letzte merken, dass er nicht dazu dient, um vor Diskriminierung zu schützen.
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