1/5 Ich empfehle den vorgesehenen neuen § 130 StGB aus dem FDP-Hause Buschmann Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Diese Neuregelung ist - wie in dem Welt Artikel (€) dargestellt - ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. welt.de/kultur/plus241798753…

Oct 26, 2022 · 7:58 PM UTC

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2/5 Vermutlich wird nicht wahrgenommen, dass § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6a G10-Gesetz auf diese Vorschrift verweist. Danach kann eine Telekommunikationsüberwachung (Überwachung von Telefon, WhatsApp, Emails etc etc) und eine Überwachung des Postverkehrs
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3/5 durch die Nachrichtendienste bereits dann angeordnet werden, wenn der Verdacht besteht, dass jmd eine Volksverhetzung plant. Dadurch dass der Inhalt von § 130 StGB nunmehr erweitert wird, wird der Anwendungsbereich des § 3 G10-Gesetz ins Beliebige ausgedehnt.
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4/5 Die bereits bestehende Regelung ist einer freiheitlichen Demokratie unwürdig, weil die Nachrichtenfienste schon beim VERDACHT, dass jmd eine Volksverhetzung (und nicht ein Kapitaldelikt) PLANT, abhören dürfen.
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5/5 Mit der Ausdehnung des Tatbestandes von § 130 StGB und der damit folgenden Ausweitung von § 3 G10-Gesetz wird das Post- und Fernmeldegeheimnis zu einer Farce.
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Replying to @HGMaassen
Aber Herr Maaßen, sehen Sie das nicht?! Genau das ist ja der Zweck! Kritische Stimmen sollen zum Schweigen gebracht werden. M.E. ist die neue Vorschrift des §130 für ein Strafgesetz nicht hinreichend bestimmt. Nur welches Gericht wird es je wagen, das festzustellen?
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Replying to @HGMaassen
Bis gestern hätte ich derartiges höchstens aus dem Mund des türkischen oder russischen Justizministers für möglich gehalten. Eine derartige Drohsprache war bislang despotischen Regimen vorbehalten.
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Replying to @HGMaassen
Jeder, der noch einen einigermaßen funktionstüchtigen, moralischen Kompass besitzt, wird sich heutzutage als Staatsfeind bezeichnen. Abgehört & überwacht zu werden ist geradezu eine Auszeichnung. Das angelegte Dossier wird nach dem Systemwechsel als Indiz für Integrität stehen.
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Replying to @HGMaassen
Gut,dass Sie weiterhin präsent sind.
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