Eine interessante Anregung für die nächste Strafrechtsreform:
In der Schweiz hätte Frau Merkel jetzt ein Problem: "Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (Art. 258 StGB)

Mar 24, 2021 · 8:40 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Was ich ja so seltsam finde, ist diese neue Wortschöpfung "Osterruhe", die nicht einmal im Duden zu finden ist, aber gestern auch in Österreich von der Regierung benutzt wurde. Man könnte fast meinen, dass es einen Maßnahmenkatalog gibt
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Vorsicht Herr Massen bei uns gibt s noch den Tatbestand der Majestaetsbeleidigung, oder ist der inzwischen abgeschafft?
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Replying to @HGMaassen
Es gibt auch die Strafrechtsnorm der #Freiheitsberaubung: Wer einen Menschen einsperrt oder(!) auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (StGB § 239)
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das ist völlig unfassbar: neues #polizeigesetz soll abhören ohne verdacht erlauben! bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pre…
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Ich hab bis jetzt Ihre Entlassung als ungerechtfertigt empfunden. JETZT ???
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Auch in der Schweiz gibt es diplomatische Immunität... d.h. du wärest wahrscheinlich durch deine Hetzerei und Lügen schon im Knast.. nicht Frau Merkel. Du bist halt nicht der Clevere.. für den du dich hältst.
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Wer braucht schon Gesetze? Hier in der BRD hält sich seit 2015 eh niemand mehr an Recht und Ordnung. Was ist eig. mit unseren #Grundrechten, bekommen wir die irgendwann wieder zurück? Warum waren sie nicht schon viel früher aktiv 😞
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Und dich hat tatsächlich mal jemand zum Chef des Verfassungsschutzes gemacht? Gab es da vorher keine Prüfung auf Vorhandensein von ausreichend Hirnschmalz?
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Man bräuchte ganze Gefängnisse nur für Journalisten! 😄
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