Eine interessante Anregung für die nächste Strafrechtsreform:
In der Schweiz hätte Frau Merkel jetzt ein Problem:
"Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (Art. 258 StGB)
Mar 24, 2021 · 8:40 PM UTC
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