Eine interessante Anregung für die nächste Strafrechtsreform:
In der Schweiz hätte Frau Merkel jetzt ein Problem: "Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (Art. 258 StGB)

Mar 24, 2021 · 8:40 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Bei Frau M. kommen mir noch ganz andere (bereits existierende) Straftatbestände in den Sinn. Eine unabhängige Justiz hätte sich diese bereits näher angesehen.
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Ist das Terror? Dies wäre strafbewährt, könnten Sie das, bitte, abprüfen!🇩🇪🇩🇪🇩🇪
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Ja wir haben einiges zu ändern, auch an der Verfassung... Wir sind den Kindern der Zukunft schuldig das niemand ihnen Recht entzieht oder sich jemals als Herrscher über ihnen derart erhebt! Uns sind wir es aber auch schuldig, wir müssen besser werden politisch!
Replying to @HGMaassen
Ihr Hass auf unsere Kanzlerin nimmt pathologische Züge an und schlägt sich in täglichen peinlichen Tweets nieder. Den größten Fehler Ihrer Amtszeit hat Frau Merkel am 18.07.2012 gemacht mit dem Beschluss der Neubesetzung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
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Herr Maaßen, was wollen Sie uns jetzt damit sagen? Ich habe mich nicht bedroht gefühlt. Da gibt es andere Szenarien, wo ich das Gefühl einer Bedrohung habe
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Interessant... 😉
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"L’état, c’est moi"! Diese Losung schließt jegliche Konsequenz aus, der deutsche Michel scheint diesbezüglich sehr gehorsam zu sein!
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Ein weiterer Grund unser Parteiensystem abzuschaffen und auf eine wirkliche Demokratie nach Schweizer Vorbild zu wechseln.
Replying to @HGMaassen
Leider diese Reform wird es nie geben