Eine interessante Anregung für die nächste Strafrechtsreform:
In der Schweiz hätte Frau Merkel jetzt ein Problem: "Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. (Art. 258 StGB)

Mar 24, 2021 · 8:40 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Sie sind also der Auffassung, dass Corona nur ein Vorspiegeln einer Gefahr für Leib und Leben sei? Ich gehe davon aus, dass Sie jegliche Impfung ablehnen und in Ihrer Patientenverfügung jegliche intensivmedizinische Behandlung ausgeschlossen haben!
Replying to @HGMaassen
Ich glaube eher in der Schweiz hätten sie schon lange ein Problem.
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Herr Brandner ist eine Essiggurke
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Replying to @HGMaassen
Wenn genug Menschen erst mal tot sind ,dann hat die wohl ganz andere Probleme!
Replying to @HGMaassen
Die kleine Schweiz ist uns bei Vielem voraus - auch beim Strafrecht. Jetzt sehen auch die Letzten, wie katastrophal Merkels Wirken für Deutschland war und immer noch ist!
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Replying to @HGMaassen
Das denke ich auch. Es waren der Absturz der Union in den Umfragewerten, und endlich auch die Kritik aus der eigenen Partei oder auch der Opposition im Bundestag (sie lebt also doch noch). Die Medien dagegen sind immer noch auffallend zurückhaltend - bei dieser Sachlage...!
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Und welches Strafmaß würden Sie bei Ignorierenn einer Warnung wissenschaftlicher Mehrheit und fahrlässige Gefährdung der öffentlichen Gesundheit wählen?
Replying to @HGMaassen
Alleine wegen Steuergeldhinterziehung und Missbrauch könnte man die komplette Regierung einknasten.
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Replying to @HGMaassen
Mir wäre lieber gewesen, sie hätte ihren Fehler 2015 eingestanden. Mit einer Entschuldigung ist der Schaden nicht zu beheben, wie bei der Osterruhe. Darunter werden noch Generationen leiden.
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