Bemerkenswert dagegen, dass in Dtld schon dann abgehört werden darf (vorbehaltlich Genehmigung der Kommission), wenn der Verdacht besteht, dass der Betreffende eine Volksverhetzung begehen will (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst.a G10-Gesetz i.V.m. § 130 StGB). nzz.ch/international/bnd-ges…

Feb 1, 2021 · 4:22 PM UTC

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Replying to @Eckleben @HGMaassen
Das Gesetz ist von 1968 und wurde 2001 neu gefasst, nachdem das BVerfG Teile des Artikel 10-Gesetzes für verfassungswidrig erklärte.Straftat muß sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten. Maßnahme gerichtlich überprüfbar.
Warum auch , linksgrün macht ja mit .
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ScienceFiction minority report Washington im Jahr 2054: John Anderton leitet eine Abteilung, die auf die Festnahme zukünftiger Mörder spezialisiert ist. Auf Grund der Visionen der sogenannten Precogs ist es möglich, Verbrecher zu erwischen, bevor sie ihr Verbrechen begehen können
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Wenn man schon weiß, dass einer verhetzen wollen könnte, wieso dann nicht gleich einsperren?! Immer diese inkonsequenten Maßnahmen... (Ironie aus)
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Wiederlich,erinnert mich an dunkle Zeiten,Das Jahr 2015 hat auch keinen guten Trend gebracht
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Meine Meinung: Da müssten ja Merkel, Söder und Co. ganz oben auf der Abhörliste stehen?!
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Stasi war ein Scheissdreck..🤦‍♀️🤮
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Also alle alten weißen Männer
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"Absurdistan"
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