Bemerkenswert dagegen, dass in Dtld schon dann abgehört werden darf (vorbehaltlich Genehmigung der Kommission), wenn der Verdacht besteht, dass der Betreffende eine Volksverhetzung begehen will (§ 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 Buchst.a G10-Gesetz i.V.m. § 130 StGB). nzz.ch/international/bnd-ges…

Feb 1, 2021 · 4:22 PM UTC

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Replying to @HGMaassen
Das könnte man ja pauschal gegen jeden Kritiker der Migrationspolitik annehmen 😮
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Replying to @HGMaassen
Das ist dehr bedenklich!
Die dt Vereinigung hat d Stasi nicht abgeschafft sondern umbenannt und auf ganz Deutschland ausgedehnt. IM´s heißen V-Männer, aus MfS wurde BfV, vom "Abschöpfen" über Freunden/Bekannten bis Online-PC-Durchsuchung das Gleiche. Da ist die Verachtung der "Vorbilder" nicht schlüssig.
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Das ist genau das was Merkel will, die Frau ist gefährlich und arbeitet für den FSB Herrgott was hat man dem Volk mit dieser Frau angetan 🤯🤯🤯
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die Deutschen sind die schlimmsten Satanisten
Replying to @HGMaassen
Sobald man das (Predicted Crime) massenhaft in China einsetzt, wird es zum Verfall der Preise im Organhandel kommen. Dann kann sich endlich jeder im Westen 8 Ersatzherzen ala Rockefeller leisten. Man muss ja auch immer das Gute daran sehen 😉 Diese Welt ist dermaßen krank.
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Herr maassen diese beste aufstrebenden Bananenrepublika Dummsdeutschlandistan hat keine Probleme ausser das eigne Volk zu kriminalisieren.
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Replying to @HGMaassen
Erfüllt die Panikmacherei des Kanzlergremiums nicht den Tatbestand der Volksverhetzung? Immerhin werden Menschen auf Grund von so verbreiteter Angst von anderen Menschen die "um ihr Leben" fürchten zum Teil körperlich hart angegangen weil erstere keine Maske an der Luft tragen.